Senat schreibt Deutschen-Diskriminierung fest

„Integrationsgesetz“: bald darf es nicht einmal mehr christliche Feiertage geben

Von Martin Müller-Mertens

Berlins geplantes „Partizipations- und Integrationsgesetz“ nimmt Gestalt an. Mittwoch stellte Sozialsenatorin Carola Bluhm (Linke) die Generallinie der umstrittenen Neuregelung vor. Rot-Rot will Ausländer künftig überall bevorzugt wo der Senat Handlungsmöglichkeiten hat. Außerdem gibt es bald keine kirchlichen Feiertage mehr.


Carola Blum (Linke) stellte die Leitlinien des neuen Gesetzes vor

Rot-Rot will deshalb die gesamte Gesetzgebung auf Wünsche von Ausländern ausrichten. „Alle Gesetze gehören auf den Prüfstand, ob sie noch den Bedingungen einer Einwanderungsstadt entsprechen“, sagt Bluhm.

Darum sollen Einstellungskriterien im Öffentlichen Dienst so formuliert werden, daß sie Ausländer bevorzugen. So werden „interkulturelle Kompetenzen bei den Beschäftigten einen höheren Stellenwert“ haben. Im Beamtengesetz sind sie künftig „Schlüsselkompetenz“. Ziel ist es, „den Anteil von Menschen mit Migrationshintergrund im Öffentlichen Dienst zu erhöhen“.

Vergangenen Dienstag stand das Gesetz auf der Tagesordnung der Senatssitzung, bestätigte Regierungssprecher Richard Meng. Jetzt wird die Neuregelung mit Lobbyverbänden beraten – laut Bluhm u.a. mit „rund 110 Vereine angehört, die sich als Ausländervereine haben registrieren lassen“. Nachdem diese ihre Wünsche angemeldet haben, geht die Vorlage ins Abgeordnetenhaus. Rot-Rot hofft auf einen Parlamentsbeschluß noch in diesem Jahr.

Als dieses Vorhaben im Frühjahr erstmals durchsickerte, gab es massive Diskussionen. Damals bestritt Bluhm, daß es um Deutschen-Diskriminierung geht. Sie spricht lieber von „Chancengleichheit“.

Wobei als „Migranten“ künftig nur die erste und zweite Einwanderergeneration gilt. Damit werden nicht integrierte Neueinwanderer auch noch gegenüber Ausländern bevorzugt, deren Familien bereits seit Jahrzehnten unbescholten in Deutschland leben.

In einem ersten Schritt soll nun die christlich-tradierte Kultur ausgehebelt werden. Darum wird es in Berlin künftig keine „kirchlichen“, sondern nur noch allgemein „religiöse“ Feiertage geben. Außerdem wird bei Bestattungen die Sargpflicht aufgehoben, damit auch moslemische Beerdigungen im Leichentuch erlaubt sind.

Geht es dann in Berlin bald zu, wie in England, wo Lehrern ihren Kindern nicht mehr „Fröhliche Weihnachten“ wünschen dürfen? Es könnte ja „diskriminieren“.

Offensichtlich würde Rot-Rot diese Grundrichtung auch gerne in der Privatwirtschaft durchsetzen. Das scheitert aber bisher an fehlenden Kompetenzen der Landesregierung. Bluhm: „Auch in wichtigen integrationspolitischen Handlungsfeldern wie der Arbeitsmarktpolitik wird der grundsätzliche Rahmen durch den Bundesgesetzgeber gesetzt. Wir hoffen, dass vom Berliner Partizipations- und Integrationsgesetz auch Impulse in Richtung Bundesregierung ausgehen, ihrerseits die Gesetzgebung auf strukturelle Benachteiligung und Verbesserung der Teilhabemöglichkeiten zu überprüfen.“

Veröffentlicht: 17. Juni 2010





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Von Ingrid Müller-Mertens


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