Der Streit zwischen der Berliner Landesregierung und AirBnB scheint nun eine überraschende Wende zu erleben. Seit dem Jahr 2016 war es den Privatpersonen verboten, ihre Wohnungen – frei jeglicher Genehmigung – an Urlauber zu vermieten. Problematisch war die Tatsache, dass es kaum zu einer Erteilung einer derartigen Genehmigung kam. Nun soll die Regelung geändert werden. „Wir werden das Zweckentfremdungsgesetz novellieren“, so Katrin Dietl, die Stadtentwicklungssprecherin der Senatsverwaltung.

Der Plan? Privatpersonen sollen ihre Wohnungen – für maximal 60 Tage/Jahr – vermieten dürfen. Auch Katrin Lompscher (Linke), die Stadtentwicklungssenatorin, bestätigte die Novellierung. Karin Schmidberger, mietpolitische Sprecherin der Grünen, wies jedoch darauf hin, dass die Regelung an Bedingungen geknüpft werden muss. Die Vermieter erhalten, nachdem sie sich beim Bezirk registrierten, eine Nummer, die in den Inseraten angeführt werden muss. Noch in diesem Jahr will man die Gesetzesneufassung erarbeiten – im Frühjahr 2018 soll dann das neue Gesetz in Kraft treten.

Noch in diesem Jahr soll Gesetz reformiert und 2018 in Kraft treten

Im Jahr 2014 beschloss Berlin das sogenannte Zweckentfremdungsgesetz. Der Senat, der damals noch von CDU und SPD regiert wurde, wollte den Privatvermietungen für Touristen entgegenwirken. Die Argumentation? Den Berlinern würde wertvoller Wohnraum entzogen und gewinnbringend an Urlauber vermietet werden. Schon zu Beginn gab es heftigen Widerstand. Auch AirBnB reagierte und antwortete mit einer riesigen Plakataktion, die sich gegen das Zweckentfremdungsgesetz richtete. Zudem weigerten sich die Unternehmen auch, die Nutzerdaten an die Behörde weiterzuleiten, sodass diese etwaige Gesetzesverstöße verfolgen können. Zahlreiche Berliner Bezirke stellten sogar neue Mitarbeiter ein, die sich um die „illegale Vermietung“ kümmern sollten. Doch das hielt viele Anbieter nicht ab – es wurde weiterhin inseriert. Folgt man den Angaben von AirBnB, so gab es im Jahr 2016 rund 600.000 Urlauber, die eine Unterkunft über die Plattform gebucht haben. Auch Juristen kritisierten das Zweckentfremdungsgesetz. Die Klagewelle, die sich gegen das Verbot richtete, ging sogar bis vor das Bundesverfassungsgericht.

Einerseits gibt es Lockerungen, andererseits drastische Verschärfungen

Auch wenn das Gesetz novelliert werden wird, so gibt es an einer anderen Stelle eine deutliche Verschärfung. Die digitalen Vermittler, so etwa AirBnB, sollen – gegenüber den Nutzern – zur Auskunftspflicht verpflichtet werden. Zudem will man mit der Novellierung des Gesetzes auch Schlupflöcher, wie Zweitwohnungen, die als Ferienappartements vermietet werden, schließen. Wohnungen dürfen zudem auch nur noch drei (anstelle sechs) Monate leer bleiben – das heißt, dass eine Wohnung, die länger als drei Monate ungenutzt bleibt, als zweckentfremdet gilt. Die Gesetzesnovellierung soll auch den Umstand des Wohnungsabrisses erschweren, sofern es sich um intakte Immobilien handle.